Boni und Kürzungen der Sozialversicherung

Das Sozialversicherungssystem bietet Zuschüsse für Unternehmen und Selbstständige, um die Einstellung bestimmter Gruppen mit eingeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt zu fördern, die Selbstständigkeit zu unterstützen und bestimmte Wirtschaftszweige zu fördern. Dies wird durch Prämien und Ermäßigungen zur Kostensenkung erreicht.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Bonus und einer Gehaltsreduzierung?

Ermäßigungen : Dies bedeutet eine Reduzierung der vom Unternehmen oder Selbstständigen zu zahlenden Gebühr. Ein bekanntes Beispiel ist die Pauschalgebühr für neu selbstständige Arbeitnehmer.

Die Pauschale für neue Selbstständige.

Es ermöglicht neuen Selbstständigen oder solchen, die in den letzten zwei oder drei Jahren nicht selbstständig waren, für einen bestimmten Zeitraum eine reduzierte Gebühr zu zahlen.

  • Bedingungen: in den letzten zwei Jahren (bzw. drei Jahren, wenn zuvor der Pauschalsatz in Anspruch genommen wurde) nicht als Selbstständiger registriert gewesen zu sein.
  • Betrag: Aktuell besteht es aus einer reduzierten Gebühr für die ersten 12 Monate, die je nach Aktivität, Alter oder Einkommensniveau auf 24 oder 36 Monate verlängert werden kann.

Prämien: Zuschüsse oder vollständige bzw. teilweise Erstattungen von Beiträgen, die dem Staatshaushalt belastet und von der Sozialversicherung verwaltet werden und auf die Unternehmensbeiträge angerechnet werden. Zu den bestehenden Prämien gehören unter anderem folgende:

Boni zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Selbstständige.

  • Selbstständige Arbeitnehmer erhalten während einer Auszeit wegen Geburt, Adoption, Vormundschaft zu Adoptionszwecken, Pflegeelternschaft, Risiko während der Schwangerschaft oder Stillzeit einen Beitrag in Höhe von 100 % des Beitrags für allgemeine Eventualitäten, der sich aus der durchschnittlichen Bemessungsgrundlage der zwölf Monate vor dem Beginn des Bonus ergibt. Bei einer Bemessungsgrundlage von weniger als zwölf Monaten wird ab dem letzten Registrierungstag berechnet, wobei die Dauer der Auszeit der Auszeit entspricht.
  • Selbstständige, die eine Vertretung für Kinderbetreuung oder Pflegebedürftigkeit einstellen, erhalten für die Dauer der Vertretung eine Leistung von 366 € pro Monat. Die Vertretungskraft muss arbeitssuchend gemeldet sein.
  • Neuanmeldung eines Familienmitglieds, das mit einem Selbstständigen zusammenarbeitet, wie z. B. Ehepartner, Verwandte bis zum zweiten Grad, eingetragener Lebenspartner usw. Die Gebühr wird für 1 bis 18 Monate um 50 % und für 19 bis 24 Monate um 25 € reduziert, bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Hilfe bei der Personaleinstellung

Arten von Verträgen im Zusammenhang mit Subventionen:

  • Praktikums-/Ausbildungs- und Lehrvertrag.
  • Contrato unbestimmt.
  • Ersatzvertrag.

Für Subventionen in Frage kommende Profile:

  • Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind.
  • Menschen mit Behinderungen.
  • Frauen aus vulnerablen Gruppen (Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt).
  • Älter als 45 Jahre.
  • Langzeitarbeitslose.

Arten von Anreizen (die häufigsten Subventionen umfassen)

  • Reduzierung der Arbeitskosten für das Unternehmen.
  • Bonus auf Sozialversicherungsbeiträge.
  • Kostenlose Schulungen für Mitarbeiter.

Wesentliche Einstellungsanreize

Unternehmen können durch die Einstellung spezifischer Profile erhebliche Einsparungen erzielen:

  • Menschen mit BehinderungenDer Prozentsatz des Bonus auf den Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitgebers für allgemeine Eventualitäten hängt vom Grad der Behinderung ab und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Gesetz 43 / 2006, vom 29. Dezember, zur Verbesserung von Wachstum und Beschäftigung,  Königliches Gesetzesdekret 1 / 2023(vom 10. Januar).
  • Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt: Vollständiger oder teilweiser Bonus des Arbeitgeberbeitrags während eines bestimmten Zeitraums (Artikel 16 und 10 des Königliches Gesetzesdekret 1 / 2023(vom 10. Januar). Bei unbefristeten Verträgen hat das Unternehmen Anspruch auf eine Prämie von 128 €/Monat für 4 Jahre, wenn es sich um einen Vertrag zur Ersetzung des Arbeitnehmers handelt, 100% des Arbeitgeberbeitrags für allgemeine Eventualitäten während der Zeit der Aussetzung des Vertrags.
  • Arbeits- und StudienverträgeReduzierung des Arbeitgeberbeitrags zur Sozialversicherung und Bonus auf den Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung (abhängig von der Unternehmensgröße). Unternehmen haben Anspruch auf einen Bonus in Höhe von 50 % des Arbeitgeberbeitrags zur Sozialversicherung für die Dauer des Vertrags, ob in Vollzeit oder Teilzeit, für übliche Eventualitäten, die in Verträgen für duale Studiengänge vorgesehen sind (Königliches Gesetzesdekret 1 / 2023 , Königliches Gesetzesdekret 32 / 2021).
  • Arbeitnehmer in Situationen sozialer Ausgrenzung: Monatliche Zuschüsse auf den Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitgebers für unbefristete Verträge in Höhe von 128 €/Monat für 4 Jahre (Artikel 20.1 von Königliches Gesetzesdekret 1 / 2023,
  • Langzeitarbeitslose: Die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers betragen 1300 €/Jahr für Männer und 1500 €/Jahr für Frauen. Bei einem Teilzeitvertrag erfolgt die Reduzierung anteilig entsprechend der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, wobei eine Beschäftigungsdauer von mindestens drei Jahren gilt.

Aspekte zu berücksichtigen

Bevor wir irgendeine Hilfe in Anspruch nehmen, müssen wir Folgendes berücksichtigen:

Anforderungen:

  • Viele Prämien und Ermäßigungen setzen voraus, dass die Beschäftigung oder die Selbstständigkeit für einen bestimmten Zeitraum aufrechterhalten wird (z. B. 3 Jahre für die Pauschale oder 2–3 Jahre für bestimmte Einstellungsprämien). Bei Nichteinhaltung kann die Prämie zurückgezahlt werden.
  • Die Stelle des eingestellten Mitarbeiters erhalten.
  • Bewerbungsschluss.
  • Wenn wir von Beschäftigungsförderung sprechen, müssen die eingestellten Personen als Arbeitssuchende registriert sein, und wenn sie zudem jünger als 30 Jahre sind, müssen sie auch im Nationalen Jugendgarantiesystem registriert sein.

Kompatibilität :

Es ist unbedingt zu prüfen, ob die Bonuszahlungen untereinander oder mit anderen Förderleistungen vereinbar sind. Grundsätzlich kann pro Vertrag oder Mitarbeiter nur eine Leistung in Anspruch genommen werden.

Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften, die diesen Informationen zugrunde liegen, sind:

  • Konsolidierter Text des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (LGSS)
  • Königliches Gesetzesdekret 8/2015 vom 30. Oktober. Dies ist das grundlegende Gesetz, das den allgemeinen Rahmen des gesamten Sozialversicherungssystems festlegt, einschließlich der Beitragsstruktur und der Grundlage für die Anwendung von Zulagen und Ermäßigungen.

Spezielle Vorschriften zur Förderung der Beschäftigung.

  • Gesetz 3/2012 vom 6. Juli über dringende Maßnahmen zur Reform des Arbeitsmarktes: Es enthält wichtige Maßnahmen, die bestimmte Arten subventionierter Beschäftigung betreffen.
  • Gesetz 11/2013 vom 26. Juli über Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmern und zur Ankurbelung von Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen: Dieses Gesetz legte ursprünglich viele der Unterstützungsmaßnahmen für Selbstständige und KMU fest und regelte sie, einschließlich der Grundlage für Pauschalbetrag für Selbstständige.
  • Jährliche allgemeine Staatshaushaltsgesetze (PGE): PGE-Gesetze führen häufig spezifische Bonuszahlungen ein oder modifizieren diese vorübergehend.
  • Königliches Gesetzesdekret 8/2019 vom 8. März über dringende Maßnahmen im Bereich des Sozialschutzes.

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Wenn Sie Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.

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